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Neue Fahrtkostenregelung für ehrenamtliche Funktionär:innen
Was ändert sich konkret?
In Abstimmung mit Sport Austria wurden wichtige Klarstellungen eingeholt, insbesondere im Hinblick auf den steuerfreien Fahrtkostenersatz. Das BMF hat bestätigt:
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Tatsächliche Fahrtkosten dürfen weiterhin steuerfrei ersetzt werden, darunter fallen z. B.:
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Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel (Bus, Bahn)
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Kilometergeld bei Nutzung eines privaten Fahrzeugs
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Tagesgelder (Verpflegungskostenpauschalen) dürfen nicht mehr an Funktionär:innen ausbezahlt werden.
Im Zuge der Änderungen wurde das bisher verwendete Formular „Letztempfänger:innenliste“ ersetzt. Neu ist nun das Formular „Ersatz tatsächlicher Fahrtkosten für Funktionär:innen“, das an die aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst wurde.
Unterstützung für Vereine
Zur Erleichterung der Umsetzung stellt Sport Austria folgende Materialien zur Verfügung:
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Eine übersichtliche FAQ-Sammlung
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Das aktualisierte Formular für Fahrtkostenersatz
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Die Aufzeichnung der offiziellen Informationsveranstaltung
Alle Unterlagen sind im Service Center von Sport Austria zu finden: www.sportaustria.at/fahrtkosten
YouTube Infoveranstaltung zum Nachsehen
Quelle: ÖBV