, Giesinger Michael

Neue Fahrtkostenregelung für ehrenamtliche Funktionär:innen

Mit 31. Jänner 2025 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) überarbeitete Vereinsrichtlinien veröffentlicht. Diese dienen als Grundlage für die steuerliche Behandlung gemeinnütziger Vereine – und betreffen damit auch die Tätigkeit von ehrenamtlichen Funktionär:innen im Badmintonbereich.

Was ändert sich konkret?

In Abstimmung mit Sport Austria wurden wichtige Klarstellungen eingeholt, insbesondere im Hinblick auf den steuerfreien Fahrtkostenersatz. Das BMF hat bestätigt:

  • Tatsächliche Fahrtkosten dürfen weiterhin steuerfrei ersetzt werden, darunter fallen z. B.:

    • Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel (Bus, Bahn)

    • Kilometergeld bei Nutzung eines privaten Fahrzeugs

  • Tagesgelder (Verpflegungskostenpauschalen) dürfen nicht mehr an Funktionär:innen ausbezahlt werden.

Im Zuge der Änderungen wurde das bisher verwendete Formular „Letztempfänger:innenlisteersetzt. Neu ist nun das Formular Ersatz tatsächlicher Fahrtkosten für Funktionär:innen, das an die aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst wurde.

Unterstützung für Vereine

Zur Erleichterung der Umsetzung stellt Sport Austria folgende Materialien zur Verfügung:

  • Eine übersichtliche FAQ-Sammlung

  • Das aktualisierte Formular für Fahrtkostenersatz

  • Die Aufzeichnung der offiziellen Informationsveranstaltung

Alle Unterlagen sind im Service Center von Sport Austria zu finden: www.sportaustria.at/fahrtkosten

YouTube Infoveranstaltung zum Nachsehen

Quelle: ÖBV