Willkommen beim VBV
Infos zu COVID19
24.03.2022:
Beim Betreten der Halle gilt Maskenpflicht. Ausgenommen sind die Feuchträume und die Sportausübung selbst.
weiterführende Links:
ÖBV: Covid19-Handlungsempfehlungen
Land Vorarlberg: Corona-Newsletter für sportart-übergreifende Neuigkeiten
Sport Austria: FAQs
Allgemein: Aktuelle Maßnahmen in Vorarlberg
Historie:
12.12.2021:
Der Lockdown wurde beendet. Damit ist Sportausübung (Training und Liga-Betrieb) unter folgenden Voraussetzungen wieder möglich:
Trainings und Veranstaltungen können unter den nachfolgend angeführten Voraussetzungen durchgeführt werden (Details siehe u.a. Links).
- Breitensport
- Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden. 1)
- Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs haben keine Nachweispflicht.
- Für Kinder im schulpflichtigen Alter (12-15) gilt der Ninja-Pass 2) als Nachweis.
- Sportstätten dürfen nur zwischen 05:00 und 23:00 Uhr betreten werden.
- Es muss - außder bei der Sportausübung selbst - eine FFP2-Maske getragen werden.
- Registrierung der Teilnehmer
- Covid-Beauftrager und Präventionskonzept
- Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden. 1)
- Spitzensport (laut Liste der Spitzensportler: ÖBV-Kader, Bundesliga)
- 3G-Regel (vgl. 3G am Arbeitsplatz)
1) Bei den Trainings und Veranstaltungen müssen die Nachweise kontrolliert werden.
In der VBV-Halle haben Mieter der Spielfelder, diese Nachweise bereit zu halten und das Präventionskonzept zu beachten.
2) Der Ninja-Pass gilt für die gesamte Woche (auch am Wochenende) als Testnachweis, unabhängig von der Gültigkeitsdauer der einzelnen Teiltestungen. Wenn er nicht vollständig ist, ist die Gültigkeit des aktuellen einzelnen Tests zu prüfen
19.11.2021:
Seit Montag, den 22.11.2021 gibt es einen Lockdown:
- Breitensport ist nicht mehr möglich
- Spitzensport darf ohne Publikum betrieben werden
- FFP2-Maskenpflicht indoor und outdoor in nicht öffentlichen Sportstätten
(außer während der Sportausübung)
15.11.2021:
Die neue Verordnung bring für das Badminton-Training keine Änderungen.
08.11.2021:
Trainings und Veranstaltungen können unter den nachfolgend angeführten Voraussetzungen durchgeführt werden (Details siehe u.a. Links).
- Breitensport
- Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden. 1)
- Für TrainerInnen und BetreuerInnen gilt 3G.
- Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs haben keine Nachweispflicht.
- Für Kinder im schulpflichtigen Alter (12-15) gilt der Ninja-Pass 2) als Nachweis.
- Registrierung der Teilnehmer
- Covid-Beauftrager und Präventionskonzept
- Spitzensport (laut Liste der Spitzensportler: ÖBV-Kader, Bundesliga)
- 3G-Regel (vgl. 3G am Arbeitsplatz)
Diese Seite soll einen schnellen Überblick über die aktuellen Maßnahmen schaffen. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.